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Full text of "Herrmann ( 2001) Hexerprozess"

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„Er habe auß Ängsten und Forcht geredt und bekennt... er 
seye kein Hex“ 

Ein Hexerprozess gegen den Spitalpfründner Nikolaus Weitlufft aus Schwäbisch Gmünd im 
Jahr 1650 

Klaus Jürgen Herrmann 


Der Vorlauf 

Ein Soldatenkind von ungefähr vier oder fünf Jahren, genannt das Zacharißle oder Zacher- 
len, von seinen Eltern in Schwäbisch Gmünd bei einer Schwäbisch Gmünder Bürgerin na¬ 
mens Eva Dapp in den letzten Kriegsjahren des später von den Historikern so genannten 
Dreißigjährigen Kriegs hinterlassen unter der Angabe, es nach dem Krieg wieder abzuholen 
und das nötige Kostgeld nachzuentrichten, und das sich trotz seiner Kindheit weitgehend 
selbständig mit Almosen-Bettel ernähren muss, bringt den Stein Ende April/Anfang Mai 
1650 ins Rollen: Das Kind beschuldigt den Spitalpfründner Nikolaus Weitlufft, gewöhnlich 
der bucklige Claus gerufen, es gelehrt zu haben. Flöhe zu machen (= Ungeziefer herbeizau¬ 
bern) und auf einem Besenstiel auszufahren: Er sei ein Hexenbueb, behauptet öffentlich das 
Kind in der Stadt und der Claus im Spital habs ihnie (die Hexenkunst) gelernet. 

Der Magistrat - hellhörig geworden - überstellt das Kind den Kapuzinern in der Stadt, die 
herausfinden sollten was doch Guetes oder Böses hinter disem Knaben steckhen thue etc. 
Nach einigen Tagen berichtet der Prior der Bettelmönche, dass es nit recht mit ihme herge¬ 
he. Das Kind schreie nachts und wenn man es befrage, warum es denn schreie, so sage es 
aus: Der Butzelin habe ihn hohlen und hinwegfüeren wollen . . . 

Von den Kapuziner hinweg steckt man den Buben in das Armenhaus bei St. Katharina: 
Die dortigen Pfründner sollen ihn ausfragen. Diese Gruppe von Menschen, die sozial am un¬ 
teren Ende der Gesellschaft steht und selbst „Randgruppenangehörige“ (K. Graf, Hexenver¬ 
folgung. Einhorn Jb. 1994, 110) sind, für die alles für sie Unerklärliche Teufelswerk sein 
muss, gelten anscheinend unter der Hand in der Bevölkerung als „Hexenexperten“: Auch sie 
nehmen die Aussage des Kindes als wahr an, er seye ein Hex und könde außfahren - für die 
Hexenverfolger das typische Merkmal für einen richtigen Hexer in der damals gängigen 
Ideologie der Hexendämonologie. 

Nach seinem Aufenthalt in St. Katharina gibt man den Knaben wieder zu seiner Ziehmut¬ 
ter Eva Dapp in eine ihm doch mehr gewöhnte Umgebung, aber mit der Auflage, dass die 
Frau das Kind genau beobachten und dem Magistrat ihre Erkenntnisse mitteilen soll. Auch 
hier kommt nach ein paar Tagen dasselbe „Ergebnis“: Eva Dapp bestätigt, der Junge müsse 
ein Hexenkindt sein, da es immer wieder behaupte, es könne ausfahren und der Claus im 
Spital habe ihn das gelehrt. Außerdem habe Zacharias dieser Tage einem Müllersgesellen 
gesagt, er könne Flöhe machen und brauche dazu lediglich ein Rosseisen ( = Hufeisen) und 
einen Stecken. Darüber hinaus ist dem Rat hinterbracht worden, dass der Bub verbreite, der 
Claus habe solche Eisen und Stecken in seiner Kammer im Spital. Sofort lässt der Magistrat 
in der Stube nachforschen und tatsächlich findet man dort auch drei Rosseisen und zwei 
Stecken, die daraufhin konfisziert werden. Das reicht für die damalige Zeit für mehr als ei¬ 
nen Anfangsverdacht, zumal der Bettelbube in einer offiziellen Befragung am 7. Mai durch 
die Untersuchungsrichter alle seine Vorwürfe gegen Nikolaus Weitlufft wiederholt und ihn 








Sr. Katharina beherbergte im Jahr 1650 32 Pfründner, die im Auftrag des Magistrats den Bettelbuben 
Zacherlen über seine angeblichen hexerischen Fähigkeiten ausfragen sollten. 


nun auch offiziell als Hexenmeister angibt, der ihn - Zacherlen - verführt habe. Er be¬ 
schreibt den Richtern genau seine Ausfahrten mit Weitlufft zum Hexentanzplatz, nennt auch 
die ihm erschienenen Hexen mit Namen - Popillia und Sergia beschuldigt Stadt- und 
Landbürger, ebenfalls von Weitlufft verführt und mit auf den Hexentanzplatz genommen 
worden zu sein und gibt wiederum an, dass er Flöhe machen könne, weil der Weitlufft ihn 
das gelehrt habe: Auff solche sehr grosse, hochbewegende zusamenlauffende Indicien auch 
ohne daß mehrbesagter Claifi in der ganzen Stadt ein gar bösen Berueff und in communi 
pessima fama, (= im allgemeinen im allerschlechtesten Ruf) ein Hexenmaister seye, be¬ 
schließt der Magistrat, Weitlufft am 14. Mai ins Untersuchungsgefängnis auf den Diebsturm 
in der Ledergasse zu legen, ln eine abgesonderte Stube - ebenfalls auf dem Diebsturm in 
der Rinderbachergasse, der für Schwerverbrecher und Hexenlaith bestimmt ist — wird auch 
der kleine Zacherlen verbracht und getrennt verhört. 


Die Verhöre 

Erstes Verhör: Freitag, den 6ten Mali 1650 vormitdags auf dem Diebsturm mit Niko¬ 
laus Weitlufft vorgenommen und were guetlich - also noch ohne Folter - examiniert: 

Man stellt dem Angeklagten siebzehn Fragen, auf die er zu antworten hat. Zu seiner Person 
gibt der Angeklagte an, er heiße Nikolaus Weitlufft, Bürgersohn aus Schwäbisch Gmünd. 
Sein Alter schätzt er auf ungefähr dreißig Jahre. (In Wirklichkeit war er höchstens 25 Jahre 
alt. Seine Eltern Johann Georg Weitlufft und Cordula Müllerin heirateten im Jahr 1625. Vgl. 
Consignatio Familiarum Bd. 9 S. 154, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Kopie) Er sagt wei¬ 
ter zu seinen Lebensumständen aus, dass er seit zwölf Jahren im Städtischen Spital lebe d. h. 
dort aus einer Pfründe versorgt werde. Er gehe regelmäßig beichten und nehme als guter 

















Christ auch regelmäßig das heilige Sakrament. Auf die Frage der Untersuchungsrichter, ob 
er denn wisse, dass das Laster der Zauberei und Hexerei eine so abscheulich große Sünde 
sei, dass sie auch an Leib und Leben gestraft werden müsse, antwortet Weitlufft, er wisse 
dies alles, könne aber dem Teufel widerstehen, stehe fest im Glauben der Katholischen Kir¬ 
che und habe nichts mit dem Teufel zu tun. 

Diese Antwort war insofern taktisch geschickt, als Weitlufft als nicht ganz klar bei Ver¬ 
stand gilt, anscheinend nach dem Verhörprotokoll schon einmal wegen ketzerischer Bemer¬ 
kungen im Gefängnis gelegen hatte: Damals - so seine eigenen Worte - habe er aus Blödig- 
kait was herausgesagt, später sei er jedoch wieder zu Verstandt kommen und ungestraft ge¬ 
blieben und so kann er jetzt auf die Fangfrage, ob er denn vom Teufel versucht worden wäre, 
fast profimäßig antworten: Es sei kein Mensch unangefochten von bösen Geistern - so je¬ 
denfalls behaupten es nach seinen Worten immer die Geistlichen - und solang er blödt im 
Kopf und krank gewesen, habe er sich gefürchtet , nun aber - so fügt er als gesunder Mensch 
hinzu - wisse er nichts Böses oder Übles und wollte eher sein Leben lassen, ehe er den ca- 
tholischen Glauben wollte lassen. 

Nach diesen Anfangspräliminarien ging man zur eigentlichen Sache über: Auf die Frage, 
wie lange er denn den Knaben Zacherlen kenne und mit ihm Umgang habe, schildert der 
Angeklagte ganz glaubwürdig, dass es da einsichtige Verbindungen zwischen der Familie 
Dapp und ihm im Spital gibt. Der Mann der Eva Dapp - eben dieselbe Frau, die den Zacher¬ 
len als Findelkind betreuen soll - lag närrisch in einem Blockhaus im Gefängnis des Spitals 
- anders wusste man zu dieser Zeit geistesgestörte Menschen nicht zu behandeln - und wur¬ 
de von seiner Tochter des öfteren mit Essen versorgt. Mit dabei hatte sie den kleinen Zacher¬ 
len, der den Spitalpfründner in seiner eigenen Armut so erbarmte, dass er dem offensichtlich 
geschundenen Kind von seiner Suppe abgegeben und ihn von seinem Essen mitessen ließ, 
zuweilen ihm auch etwas Kleingeld und Brot zugesteckt hat. Das Kind - so ganz glaubhaft 
seine Aussage - habe dann auch drei- bis viermal bei ihm im Spital übernachtet und ihm be¬ 
richtet, seine Ziehmutter Eva Dapp schlage ihn, wenn er, das Bettelkind, kein Brot nach 
Hause bringe: Es wäre ihm als Sünde vorgekommen, wenn er dem Kind kein Almosen ge¬ 
ben hätte. Und noch etwas tritt bei dieser Aussage zu Tage: Eva Dapp schlägt anscheinend 
den kleinen Kerl heftig, denn Weitlufft muss feststellen, dass der Hintern des Jungen voller 
Schrunden war, die er mit Butter geschmieret, damit sie besser abheilen. 

Das alles aber interessiert die Untersuchungsrichter nicht. Fast autistisch bestehen sie auf 
dem Verdacht der Hexerei und fragen ihren Katalog weiter ab: Wann und wie er den Buben 
gelehrt habe, Flöhe zu machen? Auf diese Frage antwortet Weitlufft konstant mit einem Er 
wisse nichts darumb . . . man solle ihn zufrieden lassen . . . und beteuert nochmals, er wisse 
nichts vom Flöhemachen und habe das den Zacherles auch nicht gelehrt. Das einzige, was 
er den Buben gelehrt habe, seie das Ave-Maria-Gebet. Um nochmals auf mögliche Hexerei 
zurückzukommen, mutmaßt der Angeklagte nicht ohne Sinn für die Realität: Böse Leuth ha¬ 
ben ihme Zacherlen solche Sachen vorgeredt, auch von Hexerey und Urne darzu ujfgefragt 
(ausgefragt), die Schuelerbuben seyen auch umb ihme herumgestanden und ihme uffgefragt. 

Als die Untersuchungsrichter nun darauf bestehen, dass Weitlufft Namen solcher Perso¬ 
nen nennen solle, hat aber er Claus keinen oder niemandt sagen wollen , wer allso uffge¬ 
fragt. Kuriosum im Prozess: Der Angeklagte - selbst der Hexerei denunziert - will niemand 
von sich aus denunzieren und vor Gericht bringen. 

Das Gericht aber fährt unbeeindruckt davon in seiner Untersuchung fort: Es stellt sich nun 
die Frage nach der Herkunft der drei Rosseisen, die in der Spitalkammer des Claus Weitlufft 
gefunden wurden. Auch hier kann der Angeschuldigte eigentlich ganz plausible - aber nicht 
für seine Richter - Antworten geben: Sein verstorbener Vater sei Rossschmied gewesen und 


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(/vom/. 


Hof des Spitals, in dem 
Nikolaus Weitlujft 
als Pfründner wohnte 


habe ihm mindestens zwei dieser Rosseisen hinterlassen, die er Claus - seit seinem Einzug 
ms Spital - aus Pietät und Andenken an seinen Vater aufbewahre. Über das dritte wisse er 
nicht genau, ob er es aus der Schmiedewerkstatt des Spitals selbst genommen oder ein 
Knecht es ihm gegeben habe. Hier hakt nun das Gericht nach: Gestohlen oder nicht gestoh¬ 
len? Man redet dem Delinquenten hart zu und angesichts der Tatsache, dass er anscheinend 
nicht mehr weiß, wie er zu dem dritten Rosseisen gekommen ist, gibt der Angeklagte zu: 
Mann solls nur uff Urne anschreiben, daß ers auß der Spittcdschmittstadt genommen um 
aber dann im gleichen Atemzug zu widerrufen: . . . Wisse es nit. 

Genaue Antwort weiß Weitlufft aber auf die darauffolgende Frage, was er eigentlich mit 
diesen Hufeisen zaubere: Er zaubere nichts, man thue ilune Gewalth und Unrechte, eine 
klare Aussage, die uns heute - nach über 350 Jahren zeitlicher Distanz - und mit dem Wis- 









sen, dass an der Beantwortung dieser Frage und ihrer Beurteilung durch die Richter Leben 
oder Tod abhängen konnte, in nachhinein noch mit Schaudern erfüllt. Auch die Zusatzfrage, 
mit wessen Hilfe er zaubere und diese ominösen Flöhe produziere, beantwortet Weitlufft 
wahrheitsgemäß: Er wisse im wenigstens nichts, er habe mit diesen Eisen nichts Böses ge¬ 
trieben, den Buben nichts Böses gelehrt. 

Da man mit sogenannten Fakten und Indizien nicht weiter kommt, kehrt man noch einmal 
auf das wesentliche eines Hexenprozesses zurück: Ist der Angeklagte vom Glauben abgefal¬ 
len und dem Teufel oder Satan zugetan? Und so greifen dann die folgenden Fragen das we¬ 
sentliche des Hexenverständnisses dieser Zeit auf: Abfall vom Glauben. Verschreiben an den 
Satan und Ausfahrt zum Hexensabbat oder Hexentanzplatz. Auf alle diese Fragen antwortet 
Weitlufft fast kühl, rational: Daß Hexenwerkh ginge ihme nichts an, wisse nichts davon . . . 
und ... Er habe mit dem bösen Feindt (= Teufel) nichts zu thuen; er habe ihme nichts ver- 
haissen (= versprochen), wisse nichts, als man ihn fragt, ob er mit dem Teufel einen schrift¬ 
lichen mit Blut geschriebenen Vertrag habe oder ein Teufelszeichen auf dem Leib trage. 
Aber - so versucht man seine Verteidigungsstrategie zu durchlöchern - sein Ich weiß nichts 
könne doch nicht stimmen, denn der Bub Zacherlen gebe ihn doch beständig als sein Lehr- 
maister an. Auch hier beharrt Weitlufft auf seiner stereotypen Antwort:. .. Wisse nit, daß er 
disen Zacherlen was Böses geleret und auf den Vorwurf, der Junge habe ausgesagt, sie beide 
seien erst in jüngster Vergangenheit uff ein Hexentan: und Plaz ausgefahren, er (Weitlufft) 
uff einem Bredl und der Bueb auf einem Steckhen . . . resümiert Weitlufft noch einmal das 
wesentliche seiner früheren Aussage, er habe auch seit dem Tod des närrischen Dapp im 
Gefängnis des Spitals mit dem Buben einigen Kontakt gehabt, aber aus keiner anderen Ursa¬ 
che, als ihm dann und wann ein Stück Brot zuzustecken: Alles andere - Ausfahren auf ei¬ 
nem Besen, Hexerei und Hexentanz - habe er nie erlebt. 

Das nun wollte man dem Angeklagten nicht glauben und vermutet hinter diesen Aussagen 
teuflische Machenschaften, etwa Versprechungen des Teufels für den Angeklagten, was die¬ 
ser aber wiederum bestreitet und verneint wie auch die Frage, wem er denn seine Zauber¬ 
künste weiter vermittelt habe: Fast schon penetrant wiederholt sich Weitlufft. Er habe weder 
den Buben noch andere Leute etwas Übles gelehrt. Und zur Erklärung ganz einsichtig: Auf 
der Gassen gebe es allerley Geschwez: Man habs dem Buchen (= Zacherlen) nit gundt, daß 
er ihme bißweilen Brodt oder ein drey Heller geben. Habe ihme auch ein Mahl ein Weck- 
henbroth in Unser Lieben Frauen Pfarrkirchen geben. Auf die an diesem Tag abschließende 
Frage nach Mitgesellen kommt die fast biblische Antwort: Wisse von niemanc/t nichts Böses. 

Zweites Verhör mit Nikolaus Weitlufft: Eine Woche später, 13. Mai 1650, auf dem 
Diebsturm in der Ledergasse, vormittags 

Die Untersuchungsrichter setzen ihre Fragen dort fort, wo sie am vergangenen Freitag auf¬ 
gehört haben. Sie gehen immer noch davon aus, dass Weitlufft ein Hexer ist. Die Eröff¬ 
nungsfrage. wann und wie er den Zacherlen gelehrt habe. Flöhe zu produzieren, beantwortet 
der Angeklagte mit seiner üblichen Aussage: Er habe diesen Buben garnichts gelehrt, es sei 
denn das Vater Unser und das Ave Maria. Vom Flöhe machen habe er keine Kenntnis und 
könde anderst nit sagen und dem mann Urne schinde wie St. Bartolomeo etc. Den Hinweis 
auf die Folter zur Erzwingung der Wahrheitsfindung aus dem Mund des Angeklagten selbst 
wird man dann auch demnächst dankbar aufnehmen und ausführen. Vorerst bleibt der Ange¬ 
klagte aber bei seiner Verteidigungslinie und gibt nichts zu. was ja auch nicht zuzugeben ist. 
Auf die Frage, was er denn zum Flöhe machen für Werkzeuge benötige, wird mit dem lapi¬ 
daren Er wisse nichts beantwortet und auf die penetrante nochmalige Frage, wer ihn denn 


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w 


das Flöhe-Machen gelehrt habe, antwortet er fast in klassisch-christlicher Manier: Er wisse 
nichts darumb, er thätte einem Unrecht, wenn er sagen würde, daß er ein solches gelernet. 
Damit wurde er seiner Seel erst ein Beschwernus machen. 

Auf die erneute Frage nach den drei bei ihm gefundenen Hufeisen weicht er jetzt aber we¬ 
sentlich von seiner ersten Aussage ab: Er gibt zu, sie vor etwa acht Jahren in der Spital¬ 
schmiede - ein neues und zwei alte Hufeisen - genommen, also gestohlen zu haben und das 
zu einem Zeitpunkt, als sein damaliges Pferd gefohlt habe. Das schien eine wesentlich neue 
Erkenntnis für die Untersuchungsrichter und sofort schieben sie erneut die Frage nach, was 
er denn mit diesen Hufeisen zaubere. Der Angeschuldigte hat sich sofort wieder im Griff 
und betont wahrheitsgemäß - wir wissen es heute - er wisse von nichts. Auch auf die Zu¬ 
satz! ragen, mit welcher Hilfe er zaubere und Flöhe machen und was das für ein Holz sei, mit 
dem der Zacherlen und er in dem Hufeisen gebohrt und somit Flöhe gemacht hätten, wird 
stoisch mit den Antworten bedacht Wisse von keinem Zauberen . . . wisse von keinem Hölz- 
len, auch von Flöen machen nichts - und wiederum zur Bekräftigung seiner Aussage - 
wenn man Urne auch schinden thüe. Er habe dem Kind lediglich einmal ein hölzernes Spiel¬ 
zeug geschnitzt. 

Aber die Untersuchungsbeamten geben nicht auf. Auf die Frage, wie lang es her sei, dass 
er - Weitlufft - dem jungen Zacherlen die Hexerei gelehrt habe, antwortet der Angeschul¬ 
digte noch mit einem rationalen: Er habe ihme nichts Unrechts gelehrt. 

Dann aber scheint es, als ob im Kopf des Angeklagten ein Schalter umgelegt wird: Er be¬ 
ginnt unaufgefordert von seinen Träumen zu erzählen und das was er erzählt, muss die Un¬ 
tersuchungsbeamten hellwach machen, denn es weist auf Magie und Hexerei hin und ist 
letztlich das, was sie in diesem Prozess hören wollen. 

Hier scheint für uns heute eine Unwägbarkeit auf: Ist Weitlufft eine schizophrene Persön¬ 
lichkeit, die nach Stunden harter Befragungen nun ungewollt sein zweites Gesicht zeigt und 
glaubt dei Mann wirklich an das, was er sagt? Vieles deutet darauf hin, wie auch seine frühe 
Unterbringung im Spital im Alter von ungefähr 13 Jahren aufzeigt, dass er damals wahr¬ 
scheinlich schon an irgendeiner Form dieser Krankheit litt. Und andere wussten von seinen 
Traumvisionen. 

Etwa sein Beichtvater Florentianus von den Kapuzinermönchen in Schwäbisch Gmünd, 
dem er gestanden hatte, daß ihme vil Seelen erschinen seyen, worunder vil gekeimt. Der 
Beichtvater erkennt sofort die Brisanz solcher Visionen - sie können im schlimmsten Fall 
zum Scheiterhaufen führen - und versucht Weitlufft zu beruhigen, ihn von seinen Vorstel¬ 
lungen abzubringen: Der Beichtvater habe gesagt, eß seyen nur Einbildungen. 

Aber Nikolaus Weitlufft glaubt nicht daran, dass es nur Einbildungen seien: Vor dem Ge¬ 
richt jedenfalls erklärt er ungezwungenermaßen: Er, Claus könne nit sagen, ob erdamahlen 
in solchen Erscheinungen gewachet oder geschlafen. Es habe Urne gedunckht, er höre die 
Leuth reden habe ihme geduncket, sie setzen ihme zue, er glaub nit, daß er wachent, waß 
gesehen. Er habe diese Seelen im Geist gesehen, seye ihme erschinen im Beth, in seiner 
Cammer im Schlaff. Newlich allß ein newer Priester sein Primiz gehalten, seye ihme in der 
Nacht ein See! erschienen, allß wie ein Bischoff. Die Seelen haben Urne geängstiget. .. 

Ei berichtet weiter von zwei Geistern, die ihn im Schlaf besuchen, von einer Titia und ei¬ 
nem Titus, auch von einer Graccha, dem Bäslein — also Kusine - der beiden und fügt hinzu 
obe sie ihnen verwandt und einander Bäslen haißen, seyen gemeinlich Unholden . . . Hier 
fällt nun zum ersten Mal aus dem Mund des Angeklagten das diskriminierende Wort Unhold 
odei Hexe und noch ein dritter weiblicher Geist tritt auf, Cispia, deren Leitspruch es ist, dass 
die Wahrheit sich in Lüge und Lüge in Wahrheit verkehrt. Auch ein gewisser Cispius er¬ 
scheint Nikolaus Weitlufft im Schlaf, allß er aufgewacht, habe er nichts mehr gesehen. 


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Und da er einmal am Bekennen ist, was er im Geist, im Schlaf erlebt hat, so gibt es jetzt 
kein Halten mehr: Auf dem Arenhaus beim Spital, das seiner Kammer gegenüber liegt, sei 
ein Hexentanzplatz gewesen: Der Titus und Titia haben öfters an diesen Tänzen teilgenom¬ 
men und ihm Claus starck zuegesetzt. Sie, die Unholden, wollen Urne Claußen auch mit 
nemmen, er mueßte mit, er hahs im Gaist gehört. . . Schließlich habe er ihnen nachgege¬ 
ben: Er seye uff ettlichen Hexenversamblungen gewesen, die Hexen seyen alle Zeit über ein 
Hauffen gefallen. Haben geförchtet, er verrate sie. . . 

Auch im Kreuzgang der Augustinerkirche in Schwäbisch Gmünd vor dem Ölberg sieht er 
viele Frauen und einen weiblichen Geist, die Metella: Habe viele Frauen dort gesehen, aber 
keine erkannt. 

Die Untersuchungsrichter wissen um die Differenzierung zwischen Traum und Wirklich¬ 
keit und auch um die Unterscheidung beider bei der Rechtsfindung: Es ist nicht in allen 
juristischen Kreisen damals unangefochten, dass auch Träume von Hexereien justitiabel 
sind. Daher wird nachgefragt: Ob seine Erzählungen alles Träume seien, weil er sie angeb¬ 
lich im Schlaf gesehen habe, wird Weitlufft gefragt und er antwortet - eben für die Wahr¬ 
heitsfindung im Sinn der Ankläger nicht gerade förderlich - mit trotzigem Unterton: Es seye 
ein Traum oder nit, er habs gesehen . . . Damit lassen sich die Examinatoren nicht abspei¬ 
sen: Sie wollen den Wirklichkeitskern der Träume herausschälen: Und so fragen sie den Ni¬ 
kolaus Weitlufft denn auch ganz einfach, wie er denn von diesen Hexentänzen und -Ver¬ 
sammlungen realiter heim gekommen sei. Aber wie er immer wieder beteuert, alles nur im 
Schlaf und im Traum erlebt zu haben, so erklärt er auch seine Heimkehr ganz genau: Er seye 
im Gaist wiederum!b heimkommen. Die Frage, ob die gesehene Metella ein Unholdin, also 
eine Hexe sei, beantwortet er mit der Aussage, er traue ihr nichts Böses zu. Im übrigen solle 
man nur die Metella selbst fragen und fügt noch hinzu, dass sein Geist auf solchen Hexen¬ 
versamblungen auch Teufel gesehen, es seyen darbey auch gewesen Geistliche und Weltli¬ 
che, von allerley Ständen . . . 

Die Geständnisse, die Traumerlebnisse des Nikolaus Weitlufft werden immer verworre¬ 
ner, versponnener: Im Haus einer Planiea habe er einmal gegessen und zur selben Zeit seien 
dort die Geister Munnius und Hellius erschienen. Ein anderes Mal habe er - Weitlufft - die 
Plania bei der Nacht aus seinem Fenster im Spital über die Spitalbrücke gehen sehen. Auch 
im Haus eines Claudus sei er gewesen: Dort sei ebenfalls ein Hexentanz abgehalten worden 
und ein gewisser Plautus sei auch dort gewesen: Der Claudus habe im übrigen neben ihm 
aus dem Fenster geschaut: Es seye alles im Gaist bey Nacht gewesen, er könde nit sagen, 
daß die Leuth mit dem Leib in dieser und solchen Versamblungen gewesen, mann solle sie 
fragen, mann solle nit Frembde fragen, sondern seine Lreindt . . . den Titium und Titiam, 
diße beede Urne zum hertesten beängstiget haben, wiße zwar von keinem nichts Böses, habs 
alles im Gaist gesehen . . . Diß seye edles im Traum gewesen, er seye nit leiblich außgefah- 
ren, sondern seye alle Zeit in disen und obigen erzehlten Erscheinungen und Versamblun¬ 
gen mit dem Leib im Beth gebliben. 

Je länger die Traumdarlegungen Weitluffts andauerten, umso ungehaltener werden die 
Examinatoren, weil da offensichtlich aus diesen Erzählungen nichts juristisch Verwertbares 
- trotz schönster Ansätze - für sie abfällt: Ziemlich grob bedeuten sie dem Angeklagten, 
dass sie mit seinem Schlafen, Träumen und dergleichen nit vil Zeit verlieren, sondern die Sa¬ 
che realiter mit ihm selbst und seinen Komplizen abmachen wollen. Sie kommen deswegen 
auf den Kern des Prozesses zurück und fragen den Angeklagten wiederum, wie lang es her 
seie, dass er das Büblein Zacherlen die Hexerei gelehrt habe? 

Und wiederum beteuert Weitlufft, er wiße . .. umb kein Hexerey nichts, im Geiste aber 
seye er bey denn Hexenversamblungenn gewesen, anders wisse er nit. Nochmals darauf an- 


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gesprochen, an welchen Orten er mit Zacherlen gewesen sei, gibt er zur Antwort, mit dem 
Buben selbst nirgends gewesen zu sein. Ihm aber - dem Claus - wiederholt er, seien viele 
Leute erschienen unter anderem auch zwei geistliche Herren (die folgende Zeile im Verhör¬ 
protokoll, die die Namen dieser beiden Herren nennt, ist ausgestrichen und unleserlich ge¬ 
macht worden): Diese beide seien ihm bei Nacht in der Kirche erschienen, er wisse aller¬ 
dings nicht, wie er da hingekommen sei. er vermute auch im Gaiste. Eine gewisse Campana 
von Wallstetten ist ihm in seiner Kammer erschienen, auch ein gewisser Sempronius. In ei¬ 
nem Haus am Unteren Tor in Schwäbisch Gmünd sei ihm in der Nacht auch wieder Claudius 
erschienen und bei einer anderen Erscheinung habe er einem Geist namens Torquato ein 
kleines Laib Brot gegeben. Als die Untersuchungsrichter da nachfragen, ob denn dieses Brot 
ihm am Morgen beim Aufwachen denn gefehlt habe, antwortet Weitlufft Nein, er habs noch 
gehabt. 

Die Examinatoren kommen offensichtlich nicht weiter: Sie beschließen, Weittluft mit 
dem Knaben Zacherlen zu konfrontieren. Vor dieser Gegenüberstellung wird das Kind aber 
selbst noch von den Untersuchungsrichtern befragt. 

Verhör des Zacherlen, 13. Mai 1350 im Diebsturm 

Das Kind gibt auf Befragung seinen Namen mit Zacherlen an und schätzt sich selbst auf 
zwei Jahre ein; auf Befragen gibt er an, vier Jahre sich in Schwäbisch Gmünd aufzuhalten, 
was beweist, dass das Kind mit Zahlen und Zeitspannen noch nichts anzufangen weiß. Wo¬ 
her er komme, wisse er nicht, nur das sein richtiger Vater Hans Zacher heiße. Auf den Grund 
angesprochen, warum er im Diebsturm liege, antwortet das Kind: Er wiße es nicht. Auf die 
Vorhaltung der Richter, er gebe ab und zu an. Flöhe machen zu können, antwortet das Kind 
mit einem vollen Ja. Er habe das letzte Mal Flöhe bei einem Müller in der Gauckelsgasse ge¬ 
macht, habe dazu ein Hufeisen benutzt und die Löcher des Eisens mit einem Stöcklein 
durchbohrt: Die Flöhe seien dann dort herausgesprungen. Im übrigen habe ihm das der 
bucklige Klaus im Spital beigebracht. Im wesentlichen wiederholt das Kind damit seine 
Aussage vom 7. Mai auch in allen Details fast wortgetreu. 

Diese klare Aussage war Wasser auf die Mühlen der Examinatoren und sie fassen denn 
auch gleich nach und fragen das Kind, ob es denn auch ausfahren könne? Ja, natürlich, ant¬ 
wortet das Kind, als er beim Claus gewesen, ist er auf einem kleinen weißen Stöcklein aus¬ 
gefahren, das der Claus vorher mit einer grünen Salbe eingeschmiert hat. Diese grüne Salbe 
befinde sich übrigens in einer kleinen Büchse, die der Claus gewöhnlich unter seiner Bett¬ 
statt im Spital aufzubewahren pflege. Wie er es denn nun genau mache, wollten die Untersu¬ 
chungsbeamten noch von dem Kind wissen. Zuerst - so doziert der Zacherlen - müsse man 
das Stöcklein einschmieren und dann setze man sich einfach darauf. Und das Wie beim Ans¬ 
fahren habe er vom Claus im Spital gelernt. 

Man bedrängt das Kind auch die Namen von Leuten zu nennen, die mit ihnen ausgefah¬ 
ren sind. Bereitwillig und schnell gibt Zacherlen Auskunft: Frauen von Bauern aber auch 
von Städtern sind zum Claus gekommen, um auszufahren. Präzis erinnert sich das Kind an 
einen Goldschmied und seine Ehefrau aus der Schmiedgasse, aus einem Haus wa vor selben 
Blöckhe liegen, an den Baumhauer und seine Frau bei der Capell und in der Eva Dapps Be¬ 
hausung - der Wohnung seiner anscheinend nicht arg geliebten Ziehmutter - sei der Teufel 
selbst bei ihm gewesen. Im übrigen: Der Claus Weitlufft bete im Bett nicht, auch nicht wenn 
er aufstehe. Beim Essen mit ihm habe er auch nie gebetet, mit ihm - dem Zacherlen - habe 
er überhaupt nie gebetet: Wenn Claus so etwas behaupte, sei er ein Lügner. 

Das waren nun handfeste Aussagen. Um zu prüfen, ob das Zacherlen überhaupt weiß, was 


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beten ist, lassen ihn die Untersuchungsrichter das Kreuz schlagen, das Vater Unser und Ave 
Maria und das Glaubensbekenntnis aufsagen. Das alles klappt ohne Schwierigkeiten. Darauf 
beschließen die Richter, den Spitalpfründner Nikolaus Weitlufft genannt Claus dem Bettel¬ 
buben Zacherlen gegenüberzustellen. 

Konfrontation des Spitalpfründners Nikolaus Weitlufft mit dem Bettelknaben Zacher¬ 
len, Freitag, 13. Mai 1750 im Diebsturm in der Rinderbachergasse 

Bei der Gegenüberstellung erleben die Untersuchungsrichter eine unliebsame Überraschung. 
Auge in Auge mit Nikolaus Weitlufft bricht der Knabe ein und behauptet, nicht dieser Claus 
habe ihn das Flöhe machen und das Unholden Werckh gelehrt, sondern ein anderer Claus mit 
Namen Nigelin, der ebenfalls im Spital eine Kammer besitze. 

Schnelle Nachforschungen ergeben, dass zwar ein Nigelin im Spital wohnt, aber im Ge¬ 
gensatz zu Weitlufft - laut Vernehmungsprotokoll - einen guten Leumund besitzt und im 
übrigen den Vornamen Hans trägt. Zuerst lässt man deshalb Weitlufft abtreten und nimmt 
sich noch einmal in Ruhe den Knaben selbst vor: Nun sagt er das aus, was die Untersu¬ 
chungsbeamten hören wollen: Ja der Bucklige Klaus - also Weitlufft - habe ihn das Teufels¬ 
werk gelehrt; er fürchte diesen Claus so, dass er nicht die Wahrheit gesagt habe, aber wenn 
er jetzt noch einmal hereinkomme, werde er die Wahrheit sagen. Als Weitlufft wieder her¬ 
eingeführt und das Kind wiederum gefragt wird, sagt es - so das Protokoll - unerschrockhen 
aus, es sei dieser Claus und kein anderer gewesen, der ihn die Hexerei gelehrt habe. So oft er 
bei Claus im Spital gewesen sei, wären sie miteinander auf den Heuberg ausgefaliren. 

Inzwischen hat die Untersuchungsbehörde eine neuerliche Suche in der Kammer Weit- 
lufifts veranstalten lassen: Man sucht gezielt nach einem Behältnis mit grüner Salbe und 
zwei Stecken. Mit einiger Mühe findet man auch das passende: Ein Behältnis, in dem nach 
allem Anschein nach einmal was griien gewesen, item zwey Hölzlen. 

Als das Behältnis dem Kind gezeigt wird, bezeugt es, darin sei die grüne Salbe gewesen 
und das zweite Stöcklein identifiziert er als dasjenige, mit dem er Flöhe gemacht hat. Damit 
konfrontiert, erwidert Klaus, die Stöcke habe er zur Mäusebekämpfung genutzt, er habe den 
Knaben nichts Böses gelehrt auch daß Hexenwerkh nit. Auch nach dem stärksten Zureden 
der Untersuchungsrichter, er solle angesichts dieser Aussage und der Indizien doch gütlich 
gestehen, gibt Weitlufft nichts zu. da er ja nichts zuzugeben hat. Konsequenterweise - im 
Gedankengebäude der Examinatoren - muss nun die brachiale Aussageerzwingung erfol¬ 
gen. Das Gerichtsprotokoll vermerkt dazu: Post hec (= Danach) ist er Claus an die Folther 
geworffen und leucht (= leicht) ohne Gewichtstein uff gezogen und gefragt worden. 


Befragung des Spitalpfründners Nikolaus Weitlufft unter der Folter 
am Freitag, den 13. Mai 1750, im Diebsturm in der Rinderbachergasse 

Das Protokoll vermerkt: Al/ß er auffgezogen were. (aufgezogen: mit gebundenen Armen mit 
einem Seil „aufgezogen“, so dass die Füße den Boden nicht mehr berühren) sagte er: Er 
wollß sagen. Tune a tortura liheratus. ( = Wurde sofort von der Folter befreit). Jetzt begin¬ 
nen die Examinatoren von neuem mit der gütlichen Befragung und nun - immer angesichts 
der Folter - phantasiert der Angeklagte los und berichtet, was alle hören wollen: Ja er sei ein 
Hexenmeister und diese Kunst habe ihn der schon oft genannte Geist Titius gelehrt, es sei 
ein Jahr oder fünf oder sechs Jahre her. Dieser Titius habe ihn angeblasen, die bösen Geister 
gewissermaßen in ihn hineingeblasen. Nun sind die Untersuchungsrichter neugierig gewor¬ 
den und bitten ihn inständigst doch zu berichten, wie diese Verführung - also der Lernpro- 


175 









zess - durch den Titius vor sich gegangen sei: Weitlufft antwortet - immer die Folterinstru¬ 
mente im Blick - er wisse nit wie. 

Einmal nachts sei er in die Ledergassen gekommen - im Geist - und sei ein Apfelbaum 
gewesen mit vielen roten Äpfeln und einen dieser Äpfel habe er einem Knaben gegeben: Ob 
das der Zacherlen war, wisse er nicht mehr, es wäre ja auch nur ein Traum gewesen. Hier 
greift der Angeklagte - ob bewusst oder unbewusst - die biblische Geschichte von der Ver¬ 
führung des Adam durch Eva auf. projektiert auf seine Persönlichkeit. So wie Eva dem 
Adam den Apfel der Erkenntnis überreicht hat, gibt er dem Zacherlen durch den Apfel seine 
Erkenntnisse des Bösen weiter. Weitlufft ist sich anscheinend der Tragweite dieser Aussage 
bewusst, denn er endet mit der Feststellung, um alles wieder gut zu machen, wolle er gern 
für den Bneben sterben. 

Aul die weitere Frage, ob er dem Teufel einen Eid geleistet habe, antwortet Weitlufft zu¬ 
erst zurückhaltend, er wisse nichts, dann korrigiert er sich und berichtet von Hexen auf sei¬ 
ner Kammer und vom Teufel in Gestalt eines Gockels. Die Zusatzfrage, ob er dann der Al¬ 
lerheiligsten Jungfrau Maria und Aller Heiligen abgeschworen habe, verneint er jedoch ka¬ 
tegorisch. 

Das verstimmt die Examinatoren: Zur Wahrheitsfindung wird Weitlufft widerumb leucht 
u &gezogen und dann erneut befragt. Unter der Folter bekennt er, er habe der Jungfrau und al¬ 
len Heiligen abgeschworen: Sein Teufel heiße im übrigen Mammon, manchmal auch Anna 
Barbara und er bittet auf einmal inständig, ihm einen Schlüssel aus der Hosentasche zu neh¬ 
men. Darauf suchen und finden die Wärter auch einen Schlüssel und legen ihn weg. Darauf¬ 
hin wiederholt Weitlufft nun sichtlich erleichtert, dass sein Teuffel heiße Mammon ...er ha¬ 
be Urne besessen, man solle ihn beschwöhren, daß der Teuffel von ihme komme, der Mam¬ 
mon. 

Das war nun das Schlüsselbekenntnis. Gleichsam wie die Wärter den Schlüssel in seiner 
Hosentasche linden, findet der Angeklagte nun den Schlüssel zur Wahrheit: Weitlufft hat un- 
tei dei Folter ausgesagt, Gott und allen Heiligen abgeschworen und vom Teufel besessen zu 
sein. Da die Constitutio Criminalis Kaiser Karls V. vorschreibt, dass ein unter der Folter er¬ 
zwungenes Geständnis außerhalb der Folter freiwillig wiederholt werden muss, um Rechts¬ 
wirksamkeit zu erlangen, nimmt man ihn jetzt von der Folter und extra tortura (außerhalb 
der Folter) bekennt er tatsächlich wiederum, er sei besessen. Sein Geständnis, so wie es 
Weitlufft laut Protokoll abgelegt hat, ist es wert, voll hier abgedruckt zu werden: Und hat 
auch extra torturam bekennt, daß er Gott. Mariae und Allen Hailigen abgesagt und hat im- 
merda gesagt, sein Boß haisse Mamnon. Er Selbsten seye schuldig, daß er Gott, Unser Lie¬ 
ben Frauen und alten Hailigen verleugnet und abgesagt. Der böse Feindt, der Teuffel, habs 
ihme in seiner Cammer zuegemuethet, Gott, Unser Lieben Frauen und den Hailigen abzu¬ 
sagen. Der Böse seye zu ihme offt kommen und ihme einmahl ein Thaler geben. Der Teuffel 
habe schwarz außgesehen. Neulicher Zeit seye er bey der Nacht im Glockhgäslen gangen, 
alldorten seye ihme begegnet sein Mammon, seyen noch zwen Schwarze mit ihme gangen, 
seyen seine Menschen gewesen, einer habe ein Geiglein gehabt. Sein Mammon seye in der 
Mitte gangen, habe ein Feder uffgehabt. Sagte auch, er seye in Sünden gesteckt: Habe sei¬ 
nen Mannssamen gezwungen und an Leulach ( = Leintuch) gethan. Solches habe er lang 
nit beichtet. Habe auch 20 Gulden den Armen versprochen, aber nit gehalten . . . So habe 
Ihne Gott in solche Sundenfallen lassen. 

Als einzige Entschuldigung für sein hexerisches Tun führt er an. er sei sehr früh, zu früh - 
also in sehr jugendlichem Alter - in das Hospital gekommen und kommentiert das mit den 
Worten: Mann sollte eben kein so jungen Menschen in die Pfrüendt zwingen. Auf die weite¬ 
re Frage, ob er sich dem Teufel mit seinem Bluth verschrieben habe, äußert sich Weitlufft 





anfangs ebenfalls nicht eindeutig: Einmal sei dies - so seine Einlassungen - im Haus des 
schon genannten Geistes Sempronius geschehen, das andere Mal vielleicht auch in seiner 
Kammer im Spital. Vielleicht verwechsle er den Sempronius ja auch mit dem Teufel. Zu gu¬ 
ter Letzt bekennt er dann aber außerhalb der Folter, der Teufel habe ihn in seiner Kammer 
im Spital mit dem Gesicht auf den Boden geworfen, so dass er stark geblutet habe. Al Iso 
dann habe er sich mit seinem Blueth selbsten geschahen und dem Bösen, seinen Mannon, 
verschriben und Ihme den Zettel geben. 

Mit diesem Bekenntnis und Geständnis ist für die Ermittler der Beweis erbracht: Weitlufft 
ist ein Hexer. Weitere Verhöre sollen nun in die Einzelheiten gehen und vor allem die Kom¬ 
plizen des Angeklagten entlarven. 

Drittes Verhör mit Nikolaus Weitlufft am Samstag, den 14. Mai 1650 nachmittags, 
auf dem Diebsturm in der Rinderbachergasse 

Die Untersuchungsrichter beginnen auch diese Session mit den Fragen Wann und Wie er die 
Hexerey gelernet habe und stoßen auf heftigen Widerstand des Angeklagten, der nichts auf 
diese Frage antworten will, im Gegenteil zurückrudert und expressis verbis aussagt: Er kön- 
de sich nicht nit erinnern, daß er gestern bekandt, daß er Gott, Unser Lieben Frauen und 
allen Hailigen abgeschworen habe. Er wisse nichts von Hexerei: Zwar habe er viele Er¬ 
scheinungen gehabt, jedoch nur im Geist, sein Leib sei nie aus seiner Kammer im Spital ge¬ 
kommen: Man solle ihn in Ketten legen, dann könnte er alle seine Sünden abbüßen. Das 
kommt einem Widerruf Weitluffts gleich und die Examinatoren sehen sich wieder auf den 
Ausgangspunkt ihrer Untersuchungen zurückgeworfen. Sie argwöhnen zugleich, dass der 
Teufel oder Mammon ihn in der Nacht im Gefängnis besucht und ihm verboten habe zu re¬ 
den. Weitlufft gibt dieser argwöhnischen Haltung noch Nahrung, als er bekennt, ja, der Teu¬ 
fel sei heute nacht bei ihm in der Zelle gewesen. Der Teufel habe ihm auch gesagt: Er solle 
sich nicht allein hinthuen lassen - also umbringen lassen - sondern warten biß mehr hinge- 
than werden. Will auf Deutsch heißen: Wenn er wegen Hexerei hingerichtet wird, werden 
auch noch andere wegen desselben Deliktes sterben müssen. 

Nach dieser verstockten, die Untersuchungsbeamten gar nicht befriedigenden Antwort 
und seinen Drohungen wird er wieder in das Folterlokal geführt, aufgezogen und diesmal an 
seinen Füßen zur Verstärkung ein starker Stein angehängt (Tune ad torturam coniectus et 
granis pedibus appensus lapis). Darauf stellen die Untersuchungsrichter wiederum die letzte 
Frage erneut: Wie und wann er diß Unholdenwerckh gelernet? Der geschundene Weitlufft 
wiederholt jetzt im wesentlichen die Aussage, die er auch das erste Mal unter der Folter ge¬ 
macht hat. jetzt aber ein wenig modifiziert: Seine Quälgeister Titius und Sempronius hätten 
ihn dem Teufel übergeben und zwar im Arenhaus beim Spital: Die Unholden hätten dort ge¬ 
tanzt und es seien viele gewesen. Seine Seele sei dann ausgefahren, aber - er behauptet es 
wieder - nicht sein Körper. 

Die Examinatoren sind ungehalten und unzufrieden mit dieser Aussage: Immer wieder 
der Vorbehalt Weitluffts, alles sei nur im Traum geschehen! 

Um ihm die Realität zu zeigen, brechen die Untersuchungsbeamten ihr Verhör ab, gehen 
aus der Folterkammer und lassen den armen Weitlufft mit Gewichten aufgezogen weiter bei 
den Folterknechten hängen: Seindt die Examinatores ex loco examinis ein wenig ausgewi¬ 
chen und haben Urne bey den Lictoribus in tortura hangen laßen. 

Kein Mensch - so das Kalkül der Untersuchungsrichter - kann diese Schmerzen auf Dau¬ 
er aushalten. Und richtig: Baldt darauf bittet der Claus die Büttel, man solle ihn von der Fol¬ 
ter nehmen, er wolle nun alles bekennen. 







Als man ihn von der Folter nimmt, beginnt das unsinnige Spiel von neuem. Claus phanta¬ 
siert und bekennt, was die Examinatoren hören wollen: Resümee dieser Aussage, in der viel 
von Hexentanz auf dem Arenhaus, von den schon bekannten Geistern Titius und Semproni- 
us die Rede ist, ist der Satz, er habe sich dem Teufel verschriben. Der böse Feindt habe ih- 
me auch zuegemuethtet, daß er Gott und Unser Lieben Frauen Mariae und allen Hailigen 
solle absagen, so er auch gethan. ln seiner Cammer habe er sich verschriben, es seye in 6 
Jahr. Dem Teufel habe er versprochen gehorsam zu sein und dieser Teufel sei in Mannsge¬ 
stalt zu ihm gekommen und habe Mammon geheißen. Anschließend habe er - Weitlufft -mit 
dem Teufel eine Hexenversammlung besucht. Versprochen habe der Teufel, ihm eine hiip- 
sclte Junckhfrau zuzuführen, was er auch gehalten habe: Es sei die Catulla in Gestalt einer 
Henne zu ihm auf die Kammer gekommen: Habe Unzucht mit ihr getriben . . . seye offt 
zue ihme kommen . . . Sie haben einander geliebt und Unzucht getriben, sonsten habe der 
böß Feindt ihme nichts versprochen. 

Er seinerseits habe dem Teufel Gehorsam zugesagt und Gott und allen Heiligen abge¬ 
schworen. Der Teufel habe ihm aber kein Geld gegeben, außer einmal über den Geist Cnai- 
us: Das Geld seye gewesen wie Goldt, am Morgen seye es nichts gewesen. Aber immer noch 
besteht Weitlufft auf seiner Aussage, nur im Geist mit dem Teufel ausgefahren zu sein - re¬ 
lativiert aber diese Aussage wenig später, wohl zur Freude seiner Examinatoren: Eß möchte 
wo/ sein, daß er sein Leib auch mitgenommen, wisse es aber nit. 

Ausgefahren sei er auf einem Besen, in dem ein Stecken gesteckt habe, der Teufel selbst 
habe ihn hinausgeführt. Wie es aber genau vor sich gegangen sei, wisse er - Weitlufft - 
nicht, aber dass der Bub Zacherlen neben ihm hergefahren sei. könne er bezeugen. 

Nun interessiert die Hexenrichter das Know-how des Hexenflugs, speziell die Herstellung 
und Fabrikationsweise der Hexensalbe. Man habe dazu - so der Claus - nichts anderes ge¬ 
braucht als Butter, geweihtes Salz und Brot. Die geweihten Sachen habe er unter die Salbe 
gemischt, um sie zu verunehren. Mit eben dieser grünen Salbe, die man in seiner Kammer 
gefunden habe, habe er die Stecken geschmiert, die man zum Ausfahren benötige. 

Die Examinatoren kommen nun zum - für sie - Kern der Sache und fragen Weitlufft, wie 
und in welcher Weise die Unholden Mensch. Vieh und Früchten Schaden zufügen würden. 
Und Weitlufft phantasiert darauf los, ohne weiteres das wohl wiedergebend, was im Volk ge¬ 
wöhnlich über Hexer und Hexen zu dieser Zeit bekannt ist. Somit ist seine Aussage - ohne 
Wahrheitsgehalt - doch ein Spiegel der Ängste und Vorurteile seiner Zeit in Bezug auf das 
Hexenwesen: Wenn er in die Sonne sehe und in die Wolken, und darzu schwöre und fluche, 
so gebe es ein Unwetter - behauptet Weitlufft - und die Hexen könnten Hagel aus dem Ne¬ 
bel nehmen. Er selbst erzählt umständlich, wie er durch Zauber einem Bauern in Iggingen 
zwei Zicklein verdorben habe: Den andern oder dritten Tag seyen sie verreckt. Das Proto¬ 
koll fügt zu dieser Erzählung hinzu: Im Nachforschen hat sich cd Iso gefunnden, daß diese 
zwey Gciislein verreckt und an disem Orth und bey disem genandten Paursmcinn Zu Ickhin- 
gen gestanden. 

Mit einem Stecken habe er im Spital auch drei Schweine verdorben, die daraufhin eben¬ 
falls verreckt seien. Mit diesen Zauberstecken - führt Weitlufft weiter aus - könnten die He¬ 
xen den Leuten viel Schaden zufügen. Sie -die Hexen - brächten jeden Mann umb wemns 
Gott zueließe. Einmal haben die Hexen, besonders aber eine aus Heubach, einen Menschen 
umbringen wollen: Das sei aber nicht geglückt. Als dieselbe Heubacher Hexe gestorben ist, 
haben ihr die anderen Hexen in der Nacht einen Fackelzug gegeben. 

Auch mit dem weiblichen Geist Catulla habe er Umgang gehabt, habe mit ihr gemein¬ 
schaftlich leben wollen, das habe aber nicht geklappt. Getroffen habe er sich mit der Catulla 
in der Kirche und sich über Gebärdensprache verständigt. 


178 







Folter des Aufziehens, 
verschärfend wurden die 
im Vordergrund gezeigten 
Steinblöcke an den Füßen 
angehängt (aus der 
Constitutio Criminalis 
Theresiana) 



Wenn er - so führt er weiter aus - mit dem Buben Zacherlen auf die Hexenversammlung 
gekommen ist, habe man ihn immer als einen Edelmann begrüßt, wie er denn von seiner 
Muether ein Edelmann seye. Überhaupt scheint besonders diese Catulla die Phantasie des 
Weitluffts anzuregen, denn er kommt nochmals auf sie zurück und schwärmt in den höch¬ 
sten Tönen von dieser geistigen Frau: Diße Catulla seye sein. Sie seye zue ihme kommen 
lind gefahren in ihren Klaidern, in einem griienen Klaidt, seye allso im Gaist gewesen und 
ihme erschienen, ob sie es aber warhqfftig gewesen, könde er nit wissen, obe der Teuffel 
ettwan ihr Gestalt angenommen. 

Die Untersuchungsrichter wollen es nach diesen ausführlichen Erzählungen noch einmal 
profaner und genau wissen, wie die Frau etwa aus Waldstetten hieß, die in seine Kammer 
gekommen und mit ihm ausgefahren ist. Auch hier muss wieder eine geistige Erscheinung, 
die Campana, herhalten, die realiter nicht nachzuweisen ist. 


179 























Auf die Frage, was denn bei den Hexenzusammenkünften gegessen und getrunken wird, 
geht Weitlufft anscheinend momentan langsam die Phantasie aus: Sie - die Hexenleute - so 
vermeldet er, essen und trinken eigentlich wie alle anderen Leute auch. Zu den Spielleuten, 
die auf diesen Versammlungen zum Tanze aufspielen, weiß Weitlufft wenig zu berichten: 
Das letzte Mal hätten sie dem Spielmann sogar die Augen verbunden gehabt, er selbst habe 
ihn nicht gekannt, da er zu sehr damit beschäftigt gewesen war, mit einem anderen weibli¬ 
chen Geist/ Hexe, der Catulla, zu tanzen. 

Auf die Frage, er solle den Untersuchungsrichtern genau berichten, welche Personen aus¬ 
gefahren und auf den Hexenversammlungen zusammen gekommen sind, lässt Weitlufft sei¬ 
nen Pegasus Fantasia nun ungezügelt Galopp laufen: Man ist erstaunt, wie doch rechtserfah¬ 
rene Männer, die im übrigen im täglichen Leben ihren Mann stehen müssen, auf diese Phan¬ 
tastereien und offensichtlichen Blödsinn hereinfallen. Aber noch eines ist bemerkens- und 
anmerkungswert: Alle die Geister, die Weitlufft anscheinend erscheinen und die er zu ken¬ 
nen vorgibt, haben lateinische Namen. Indiz auf eine - wenn auch rudimentäre - klassische 
Ausbildung des Angeklagten, etwa auf der städtischen Lateinschule in Schwäbisch Gmünd? 

Und so beginnt ein langer Reigen von Hexen: Titius und Titia, Sempronius und Verres 
und dessen Ehefrau Verra, Rabiria und Flaccus. Als man ihn zwischenzeitlich darauf an¬ 
spricht, niemandem Unrecht zu tun (sic!), antwortet Weitlufft, das wisse er genau, könne 
auch nicht unbedingt sagen, dass die genannten alle Hexen oder Hexer sind, so das Ausfah¬ 
ren aliso im Gaist gehabt.Und weiter ergänzt er die Liste: Caelius und - nun wird es interes¬ 
sant - zwei Klosterfrauen von Gotteszell - sind auch auf dem Arenhaus beim Spital gewe¬ 
sen, habe sie aber nicht gekannt. Er künde nit sagen , daß ein Closterfrau ein Hex seye, die 
Unholden haben wollen diese zwo Nonnen verstainigen. Er habe ihnen geholjfen, ein Servi- 
us, ein Silius und ein Hortensius habe er auch getroffen. Darauf angesprochen, er solle doch 
diese Treffpunkte spezifizieren und genauer angeben, kommt Weitlufft natürlich ins Trudeln. 
Er bleibt bei seiner ersten - da improvisiert - etwas fahrigen Aussage, nicht ohne seinen 
Vorbehalt anzufügen: Diß seye im Schlaff gaist besah eben, sein Leib seye nit auß dem Bet 
kommen. 

Nach diesem für die Untersuchungsrichter ereignisreichen wie für den Angeklagten stre- 
kenweise schmerzreichen Tag entlässt man Weitlufft in seine Zelle im Diebsturm. 

Viertes Verhör mit Nikolaus Weitlufft, Freitags den 27. Mai Anno 1650, nachmittags 
auf dem Diebsturm in der Rinderbachergasse, gütlich d. h. ohne Folter 

Die Überraschung ist perfekt. Nach einer Woche Überlegung im Gefängnis widerruft der an- 
geklagte Nikolaus Weitlufft zum Beginn der Sitzung sein bisheriges Geständnis vor den Un¬ 
tersuchungsrichtern vollständig: Sagte, er wisse nichts vom Unholdenwerckh. Er seye kein 
Hexenmann und hat alles negirt, waß er neulich bestanden. Waß er bekennt habe, habe er 
auß Schröckhen, Angst und Forcht der Folthern geredt; habe . . . gelogen: er seye kein Hex. 

Nach diesem Widerruf rufen die Examinatoren die Wächter des Buckligen Claus zur Zeu¬ 
genaussage auf waß sie bey dem Clausen vermerkt, vernommen und gehört haben. 

Aussage des Wächters Hans Wiinger: Berichtet, dass dieser Tagen in dem Gewölbe im 
Diebsturm (wo die Hexen und Hexer einsitzen müssen) ein großer Tumult ausgebrochen ist: 
Der Claus habe ihm gesagt, die Frau des Xallei habe ihm - Claus - eine Birne gegeben. Er 
- Wünger - habe nicht verstanden, was Claus damit gemeint habe. 

Nachts habe Weitlufft laut geschrieen: Wer da? Wer da? Auf seine Frage habe ihm der 
Angeklagte geantwortet, der Teufel sei da gewesen und wollte in ihn hineinfahren. Auch ha¬ 
be der Deliquent gesagt, der Bibulus mit seinen Kindern wäre ihm erschienen und hätte sei- 





Das Arenhaus, ein 
Fachwerkbau des 
frühen 16. Jahrhun¬ 
derts, wurde im 
Herbst 1888 abge¬ 
rissen. Hier spielten 
sich in der kranken 
Phantasie des Weitlufft 
die Hexenversammlun - 
gen ab 



ne Kinder mit dem Schröpfeisen gestapft. Außerdem sei - nach der Aussage Weitluffts - 
ihm die Frau des Camillus erschienen und habe ihn aufgefordert auszusagen, er hätte sie 
nicht gesehen (!) Darüber hinaus habe der Claus ihm, dem Wächter, vermeldet, die Mania 
setze der Cincia Hüte auf, wenn sie zusammen ausfahren. 

Außerdem teilt Claus dem Wächter in Rückblick auf seine durchgestandene Folter mit, 
man habe ihn mit einem kleinen, angehenkten Stein gefoltert: Das seye nichts oder das habe 
ihm nicht weh getan. Darüber hinaus macht er dem Wärter das Geständnis, er habe sich dem 
Teufel nicht verschrieben, sondern diejenigen, die ihn so beängstigen - wie Titus und Sem- 
pronius - hätten sich in seinem Namen dem Bösen verschrieben. Auch sei er einmal bei ei¬ 
nem Hexenessen gewesen, wo es Fleisch gab: Da habe er Hering her, Hering her gerufen, 
und sofort habe ihm der Claudius den gewünschten Fisch serviert. Der Mumius hat sich an- 
geboten, für zwei Gulden ihm - Claus - eine Frau zu verkuppeln. 

Soweit der Bericht des Wächters Wünger über die unzusammenhängende Aussage des 
Weitlufft. 


181 









Aussage des zweiten Wächters: Berichtet, dass der Claus Träume und Erscheinungen hat: 
Vor kurzem habe er geträumt, wie ihm eine Frau Pilze gebracht habe, ln der Nacht schreie er 
Wer da? Wer da? und behauptet, der Teufel wolle ihn verführen. Alles dies - so der zweite 
Wächter - sei ihm - dem Claus - nach eigener Aussage nur im Gaist widerfahren. Weitlufft 
habe aber auch von seinen Hexenlehrmeistern geredet, von Titius und Mumius, aber jetzt sa¬ 
ge er aus. er seye ganz unschuldig, man solle nur die Torquato fragen. 

Nach den Aussagen beider Wächter, die dem Gericht eigentlich hätten beweisen müssen, 
dass Weitlufft streckenweise nicht ganz klar bei Verstand ist. ruft man den Angeschuldigten 
trotz allem noch einmal vor und fängt wieder von neuem mit der Befragung und denselben 
Fragen an: Wann und wie er deß Hexenwerckh gelernet und wer Urne selbiges gelernet ha¬ 
be? Aber Weitlufft bleibt bei seinem gemachten Widerruf: Er wiße nicht. . . von Hexerex. 
auch von keinem Lehrmaister nicht. Habe den Bueben Zacherlen nichts Böses gelernet und 
sagte darneben immerda vor Erscheinungen von seinem Gaist. Er wisse vom Unholden- 
werkh nichts. 

Nach diesem, für die Ohren der Untersuchungsrichter verstockten Widerruf hat man 
Claus Weitlufft erneut auf die Folter geführt: Aber auch unter der Folter bleibt er bei seinem 
gemachten Widerruf. Fast beleidigt vermerkt dazu das Protokoll an: Auß ihrne haben aber 
die Herren Examinatores nit bringen könden, allß er seye kein Hex. Sein Seel gehöre Gott 
zue. Erscheinungen habe er gehabt im Gaist. waß er neulich ausgesagt, habe er auß 
Schräckhen und Forcht der Tortur gesagt. 

Fünftes Verhör mit Nikolaus Weitlufft, Afftermontags (= Dienstag) den 
14. Juni Anno 1650, vormittags angestellt und beschehen auf dem Diebsturm 
in der Rinderbachergasse, gütlich d. h. ohne Folter 

Bevor die Examinatoren Claus Weitlufft zur erneuten Vernehmung vorladen, werden wie¬ 
derum seine Wächter im Gefängnis befragt waß sie vom Clausen seithero gehörth und ver¬ 
nommen haben. 

Aussage des Wächters Hans Wurst: Berichtet, der Claus berufe sich im Gefängnis auf den 
Fall der einäugigen Weibsperson, die man nicht als Hexe verbrannt habe: Wenn man die 
nicht verbrannt habe - so Weitlufft - könne man ihn auch nicht verbrennen. Von den vielen 
Personen, die ihm erscheinen, seien es nur Erscheinungen im Geiste gewesen! 

Visionen hat er - nach Aussage Wursters - von Aeuta, Choronto und dessen Frau Charon- 
ta und von einem gewissen Vusto. Ebenfalls habe Weitlufft ausgesagt, einmal Nachts haben 
die Unholden beim Arenturm auf ihn gewartet. Darüber hinaus habe er vermeint, wenn man 
ihn hinthüe (= als Hexer hinrichte), müsse man einen großen Teil wohl auch anderer Leute 
aus der Stadt hinthuen. 

Im übrigen bestreite Weitlufft vehement, den gefangenen Buben Zacherlen zum Hexen¬ 
werk verführt zu haben. Dann werden die angeblichen Aussagen des Weitluffts - so wie sie 
dei Wächter referiert -ganz irr und apokryph: Der bös Feindt schiebe dem Hortensio ein 
Igel ins Maul und sage darzue: Kanstu guetes essen, so habe dis auch. 

Aussage des Wächters Hans Wiinger: Sagt aus, dass alle Wächter fast jede Nacht großen 
Tumult im Verhörzimmer wie auch im Gefangenengewölbe gehört haben: Es müsse der Teu¬ 
fel selbst dort gewesen sein. Der Claus bete fleißig, habe aber auch ausgesagt, er habe ein¬ 
mal nicht in die Augustinerkirche zu anderen Unholden kommen können, so voll (mit Un¬ 
holden) sei es dort gewesen. Erscheinungen habe er - in eigenen Worten - auch in der Predi¬ 
gerkirche gehabt und außerdies seien ihm in der Nacht erschienen ein Gellius, der Munius. 
der Muranus und die Alucia. Er — Claus — habe dem Munnius bei dieser Gelegenheit zwei 






Die Hexen. Holzschnitt 
(1510) von Hans Bai¬ 
dung Grien. Eine sol¬ 
che Szene war für die 
Zeitgenossen des Weit- 
lufft real vorstellbar 
und wurde als existen¬ 
zielle Bedrohung emp¬ 
funden. 



Gulden gegeben, die sie dann beide vertrunken hätten. Wünger sagt weiter aus, Weittluft ha¬ 
be ihm berichtet, sein Teufel heiße Mammon und mit diesem Teufel - in der Gestalt einer 
Frau - habe er zweimal Geschlechtsverkehr ausgeübt. Wiederholt auch die Mär von der 
Ausfahrt auf einem Stecken nach Iggingen, wo er die zwei Geislein verdorben hat (vgl. 
S. 178). Und weitere Geister erscheinen ihm angeblich: Gellius. Dillus, Vespius, Vustus und 
dessen Mutter Acuta, Chorontus und seine Frau Choronta, sowie Torquata und Xallea. Nach 
diesen - wahrlich nicht erhellenden - Aussagen wird Claus Weitlufft wieder vorgeführt. 

Gütliche Befragung des Claus Weitlufft: Man will sich einfach nicht eingestehen, dass der 
Claus geistig nicht auf der Höhe ist und beginnt mit den Fragen, ob er ein Hexer ist, von 
Neuem: Warum und wie er zue der Hexerey kommen? Were ihn verfüert und daß Unholden- 
werckh gelernet habe? Uff dis müesse er umbstcindlich für sein Person mit Warhait antt- 
worthen. 

Weitlufft antwortet auf diese Frage: Wenn er ein Hexer sei, solle man ihn töten. Er wisse 
nicht, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Er sei jedenfalls zu der ihn gefragten Zeit im- 


183 






mer betrunken gewesen. Und wiederum kippt seine Aussage um (Schizophrenie), gleitet ins 
Unwirkliche ab: Auch der Bibulus sei ihm erschienen mit einem Wagen voll Kindern und 
der Bibulus habe ein Scharpfeisen bei sich gehabt. Die Drusa sei ihm auch erschienen, alle 
beide aber im Gaist. 

Da reicht es den Eximatoren wieder einmal: Starckh und harth fahren sie Weitlufft an. er 
solle mit Warhait antworten, ob er ein Hex, wie er schon oben ettlich Mahl bekannt habe 
oder nicht? Und Weitlufft antwortete ihnen darauf, zuerst ganz in ihrem Sinn und ihrer Ab¬ 
sicht Ei müesse ja ein Hex sein, weilen er zue solchen Leuthen kommen, macht dann aber 
einen gedanklichen Schlenker und sagt ganz klar und eindeutig aus und vernaint alles, waß 
er geredt und bekennt, habe er auß Ängsten und Forcht geredt und bekennt 

Diese Antwort lässt das Blut der Examinatoren höher wallen: Nach kurzen Beratungen - 
so das Protokoll - haben die Herren deshalb beschlossen, daß er Claus solle widerumben 
torquirt werden, wie beschehen, und er an die Tortur geworffen. 

Befragung des Spitalpfründners Claus Weitlufft unter der Folter: Auf erneute Befragung 
bleibt Weitlufft zuerst auch unter der Folter bei seiner gemachten Aussage: Was er neulich 
bekannt habe, sei aus Angst und Furcht vor der Folter erfolgt. Kurz darauf revidiert er - 
wohl unter Schmerzen - seine Aussagen dahingehend, er sei wohl ein Hexer, da er mit He¬ 
xen zusammengekommen sei. Und noch ein wenig später gibt er unter der Folter als Wahr¬ 
heit an: Er sei ein Hexer, der Teufel habe ihn verführt und zur Hexenversammlung mitge¬ 
nommen. 

Au) die Frage, ob er Gott abgesagt habe, gibt er das zuerst zu, dann verneint er es im sel¬ 
ben Atemzug. Der Teufel habe ihn in seiner Kammer verführt - allerdings sei er zu dieser 
Zeit volltrunken gewesen. Und wieder beginnt er mit seinen Träumereien: Erst vergangenen 
Pfingsten, den 2. Juni - da lag er längst schon im Verlies des Diebsturm - sei er ausgefahren: 
Sein böser Geist habe ihn aus den Gefenckhnuß hinumgefürt. . . aber gleich widerumb in 
seinem Orth, in der Gefängknuß, in Banden oder Ketten gewesen. In den folgenden Näch¬ 
ten sei er - obwohl im Gefängnis - wiederum ausgefahren, in das Haus des Fulvius und in 
der darauffolgenden Nacht habe er geglaubt, auf einem Pferd auszureiten - er seye aber 
gleich widerumben in seinem Orth in der Gefenckhnuß gewesen. Und zur Erklärung: Der 
Sathan habe Urne hinweg gefürth, er zielte schwarz auf. . . er sage oder rede nie nichts zu 
Hirne, er der Sathan nemme ihne Clausen so in Schlaffforth. Zuletzt gesteht er wiederum 
unter der Folter, dass er ein Hexer sei und Gott, der Jungfrau Maria und allen Heiligen abge¬ 
schworen und sich dem Satan mit dem eigenen Blut verschrieben habe. Dafür habe ihm der 
Teufel versprochen, er wolle dafür sorgen, dass er Claus allwegs gueter Ding sei, vor allem 
was die Wolllust angehe. Überdies habe ihm der Teufel versprochen, dass er ihm ein reich 
Weib, ein reiche Junckfrau zuführen werde und tatsächlich sei in seiner Kammer im Spital 
die Jungfrau Catulla erschienen, habe mit ihr 4 oder 5 Mahl Unzucht getriben. 

Die Frage, ob er selbst Hexensalbe hergestellt habe, verneint er jedoch auch unter der Fol¬ 
ter, gibt aber zu, vom Teufel angestachelt worden zu sein, Menschen umzubringen - Er habs 
aber nit gethan. Im übrigen habe er einmal den weiblichen Geist Cäther dabei beobachtet, 
wie sie etwas ins Wasser geworfen habe - am nächsten Tag sei es deswegen kalt gewesen: 
Ein typischer Fall von Wettermachen, wie er in der damaligen Zeit Hexer und Hexen zuge¬ 
traut und in der Regel auch angelastet wird. Seine Hausquälgeister Titius, Titia und Sempro- 
nius wären natürlich - so Weitlufft jetzt - auch Hexen. Angesprochen auf die Gastereien bei 
den Hexenversammlungen beschreibt Claus einige Zusammenkünfte in den Häusern der 
Geister Fulvius und Faustus - die sich in ihrem angeblichen Ablauf - Essen und Trinken, 
danach Tanzen - in nichts von einer gutbürgerlichen Festivität der damaligen Zeit unter¬ 
scheiden. Auf die auf uns heutigen Menschen fast unglaublich wirkende Zusatzfrage der 





Untersuchungsrichter, wer dann bei diesen Hexenversammlungen gekocht habe, geht sogar 
Weitlufft die Phantasie aus: Wenn er gekommen ist - im Ga ist - hat sich der Fleischspieß 
schon gedreht und die anderen Speisen standen schon auf dem Tisch. Darauf hat er meistens 
mit anderen Geistern - Faustus, Claudus und Rullus - getrunken und gegessen und manche 
dieser Geister haben in seiner Phantasie durchaus menschliche Züge: So habe etwa der Rul¬ 
lus immer vorgespielt, er wäre sturzbesoffen. 

Auf die Frage - alles immer noch unter der Folter - wer denn mit ihm zum Hexentanz 
ausgefahren ist. bemüht sich Weitlufft wiederum, seinen Geistern Namen zu geben: Cnaius, 
Clodius und Clodia seyen mit ihme durch die Spitalkirch in seine Kammer gekommen - 
habs also im Gaist gesehen - und haben seine Kammer in einen Blumengarten verwandelt. 
Nach diesem erzwungenen Geständnis und all seinen Phantastereien oder vielleicht selbst 
geglaubten Aussagen wird Weitlufft nach fünfzehn Fragen wieder in sein Gefängnis im 
Diebsturm entlassen. 

Sechstes Verhör, Freytags, den 17ten Junii Anno 1650, vormittags vorgenommen con¬ 
tra Nicolaum VVeidtlufft im Verhörraum des Diebsturm in der Rinderbachergasse 

Bevor Weitlufft vorgeführt wird, berichten wieder die Gefängniswärter über das. was ihnen 
in den letzten Tagen im Gefängnis am Gefangenen aufgefallen ist. 

Aussage des ersten Wächters Hans Wurst: Berichtet, der Claus habe ihm gesagt, er habe 
die Wahrheit bei den Untersuchungsrichtern gesagt, aber es wäre nicht Recht, wenn man ihn 
wegen Hexerei allein hinrichten würde. 

Aussage des zweiten Wächters Hans Wünger: Claus bete fleißig und in den Nächten sei 
es jetzt im Gefängnis nicht mehr so ungeheuer. Auch ihm habe Weitlufft gesagt, es wäre 
nicht gerecht, wenn nur er allein als Hexer sterben müsse und denjenigen nichts thuen. wel¬ 
che ihne die Hexerei gelernet. 

Daraufhin wird jetzt Nikolaus Weitlufft in den Verhörsaal geführt und gütlich - also ohne 
Folter - wiederum befragt. Schon eingangs bekennt er, ein Hexer zu sein, der Gott und allen 
Heiligen abgeschworen und vor etwa 6 oder 8 Jahren dem Teufel gehuldigt habe - allerdings 
unwissentlich. Damals in der Nacht habe er bemerkt, dass im Arenhaus ein Hexentanz statt¬ 
finde und da habe er aus großer Frechheit freventlich dem bösen Feindt geschahen, er solle 
ihn auch hinfiiren zum Hexentanzplatz. Dann erinnere er sich an nichts mehr: Des Morgens 
aufgewacht, sei sein Gesicht voller Blut gewesen. Er wisse nicht - so Weitlufft - dass er sich 
wissentlich mit seinem Bluth dem Teufel verschrieben habe. 

Der Teufel sei vor etwa acht Jahren auch persönlich in seiner Kammer in schwarzer Ge¬ 
stalt aufgetaucht, in Form einer Henne, und er Claus habe dann den Gockel gemacht: Vermi¬ 
schung mit dem Teufel in Tiergestalt. Aber all dies - Weitlufft betont das immer wieder und 
mit Nachdruck - könde er nit sagen, daß es einmahl wäre mit dem Leib geschehen, aber 
mit der Seel, dem Gaist. Und wiederum bekennt er ausgefahren zu sein und dies auch zu 
Pfingsten, zu einer Zeit, in der er schon im Diebsturm lag. Eigentlich - so Weittluft jetzt 
plötzlich - wiederum eine Kehrtwendung in seiner Aussage machend, könne er eigentlich 
nicht sagen, dass er ein Hexer ist: Er habe nur einmal freventlich beim Hexentanz im Aren¬ 
haus zum Teufel geschrieen, er möge ihn auch zu diesem Hexentanz holen, aber der Teufel 
habe dies nicht gemacht. Als er am nächsten Tag dem Spitalmeister davon berichtet, dass im 
Arenhaus ein Hexentanz stattgefunden habe, hat man ihn für närrisch - also verrückt - er¬ 
klärt und gleich ins Gefängnis im Spital gelegt. Nach diesem großen Monolog auf nur eine 
Frage der Examinatoren wird Weitlufft wieder in sein Gefängnis zurückgebracht. Letztlich 
hat er auch diesmal nicht im Sinn der Anklage gestanden. Um neue Gesichtspunkte für die 









Inquisition mit Weitlufft zu erhalten, wird der Bettelbub Zacherlen am 22. Juli den Untersu¬ 
chungsrichtern erneut vorgeführt und befragt. 


Befragung ries Zacherlen am Mittwoch, den 22ten Junii 1650 im Diebsturn, in der 
Rinderbachergasse 

Auch den Buben betragt man, ob er im Gefängnis in den Nächten Besuch erhalte. Zacherlen 
antwortet, es sei ein Mönch mit einer Frau bei ihm gewesen und vor beiden habe er sich sehr 
gefürchtet D ie Frau habe - und nun benutzt er dieselben latinisierten Namen für die Geister 
wie Weitlufft, hat sie wohl auch von ihm aufgeschnappt - Popillia geheißen und habe den 
Mönchen angefahren, nicht so laut mit ihm - Zacherlen - zu schreien. Der Butzele. der ihn 
wahrend seines Aufenthaltes im Kapuzinerkloster und als er dorten auf dem Stroh nächtens 
gelegen, mitnehmen wollte und der seines Dafürhaltens der Teufel selbst ist. sei ihm diesmal 
im Gefängnis nicht erschienen. Ja. so wiederholt er seine frühere Aussage, ja der bucklige 
Claus habe ihn im Spital gelehrt, wie man mit Hufeisen und einem Stecken Flöhe mache. Ja 
sagt er wiederum aus, ja er könne ausfahren, wenn er einen Stecken habe, aber iezt könde 
ers nit mehr Aber solange er sich in des Claus Kammer im Spital aufgehalten habe, konnte 
er ausfahren: Gewöhnlich ist die Popillia in die Kammer gekommen und habe seinen Ste¬ 
cken mit einer grünen Salbe geschmiert: Anschließend sind sie dann zu dritt auf den Heu¬ 
berg gel ogen, wo getanzt und gegessen wird. Sie seien im übrigen immer zu der Zeit ausge- 
jaluen, da man die Soldaten zum Stadttor herauslässt - also zur frühen Morgenstunde - und 
aut dem Heuberg habe man Wem getrunken, er übrigens auch. Mitgefahren seien außer der 
schon genannten Popillia auch eine Sergia und Antia, ein Tibulus sei ebenfalls fast immer 
mH VO " de ! Parl,e 2 ewesen - Ausfahren habe ihn im übrigen - und da greift er wieder 
seine alte Beschuldigung aus einem vorangegangenen Verhör auf - neben dem buckligen 
Claus auch der Nigelen gelehrt. In der Regel sei Nigelen aus dem Spital auf einer Gabel der 
Bucklige auf einem Stecken ausgefahren: Claus habe ihm fest versprochen, er werde ihn das 
Zaubeihandwerk lehren und habe ihm auch die grüne Salbe gegeben, um seinen Stecken vor 
der Ausfahrt schmieren zu können. Im übrigen habe er auf dem Hexentanzplatz auf dem 
CU ug auch einen Schwäbisch Gmünder Bäcker erkannt, Namen wisse er nicht Er habe 
aber einen kleinen und großen Jungen. 

So ganz befriedigt die Examinatoren die Aussage des Buben Zacherlen nicht. Aber - so 
glaubt man - hat man nicht noch einen Trumpf in der Hinterhand, hat nicht der Müller Hans 
U mei im Gaucklesgassle mit eigenen Augen gesehen, wie der Zacherlen Flöhe produziert 
hat. Aber auch dessen Aussage gerät zum Flop, der Müller sagt vor den Untersuchungsrich- 
ern aus er sei zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht zu Hause gewesen, lediglich sein Mül¬ 
lersgeselle Daraufhin bittet man den Müllersgesell Wenzel Johann Artini aus Böhmen vor 
die Schlanken des Untersuchungsgerichts und dieser berichtet, dass er vor ungefähr vier 
Wochen, neugierig geworden durch allerlei Gerede, den kleinen Zacherlen zu sich ins 
Gaucklesgässle einbestellt und der Bub ihm gesagt habe, er könne ausfahren. 

Artini besorgt dem Bettelbuben daraufhin einen Müllerstecken, Zacherlen habe sich auch 
darauf gesetzt, es sei aber nichts passiert und der Junge habe ihm noch zur Antwort gegeben 
gunge sonsten geschwunden Schon etwas ernüchtert fragt Artini das Kind, was er denn 
sonst noch könne und der Bub habe ihm geantwortet, mit Hufeisen und einem Stöckchen 
könne er Flohe und Läuse machen. Mit einigen Schwierigkeiten treibt Artini ein Rosseisen 
b , Q1 e "! em Hufschm,ed auf ' e,n Stöckchen ist schnell herbeigebracht. Zacherlen nimmt bei- 
es Rosseisen und Hölzchen - in die Hand und sticht durch die Nagellöcher: Allda seindt 
die /• foe meint das Kind, aber der Müllergeselle sieht nichts, aber auch garnichts. Plötzlich 








läuft eine Laus auf dem Fußboden herum: Ob diese Laus nun der Zacherlen gemacht oder 
ob sie einfach nur aus seinem verwanzten Kittel herausgefallen ist, kann der Müllergesell 
Artini heute nicht mehr mit Sicherheit sagen. Damals neigte er offensichtlich der zweiteren 
Version zu und war jedenfalls von Zacherlens Künsten arg enttäuscht: Ziemlich rüde befiehlt 
er dem Jungen abzuhauen oder wolle ihme die Stiegen hinabweisen. 

Die Aussage des Zacherlen bringt im Endeffekt nicht mehr, als dass der Junge den Spital¬ 
pfründner Weitlufft noch immer ohne Beweise beschuldigt. Hexer zu sein. Die Aussage des 
Müllerknechtes Artini bezeugt jedoch in realiter, dass Zacherlen weder ausfahren noch Flö¬ 
he machen kann. Als glaubhafter Zeuge ist das Kind daher unbrauchbar geworden. Seine 
Aussage vor den Examinatoren am 22. Juni 1650 ist deshalb auch seine letzte in der Unter¬ 
suchungssache gegen Nikolaus Weitlufft. Die Examinatoren glauben nun. die ganze Wahr¬ 
heit aus dem Angeklagten selbst herausholen zu können oder zu müssen - und wenn es 
nochmals unter der Folter sein sollte. 

Siebtes Verhör, Montags, den Ilten Julii Anno 1650 vormittags vorgenommen contra 
Niclaß Weitlufft im Verhörzimmer des Diebsturm in der Rinderbachergasse 

Auch diesmal werden vor seiner Vorführung die Wächter nach seinem Verhalten befragt. 

Aussage des Wächters Johannes Wurst: Auf die Frage von Wurst, warum er Weitlufft 
denn eigentlich so lange hier im Gefängnis liege, macht dieser einen makabren Scherz: Er 
liege deswegen so lange hier im Diebsturm, um Leute als Hexen zu denunzieren, damit der 
Magistrat von denen dann um so leichter die geforderten Kriegsschatzungen - also Kriegs¬ 
steuern - (für Reparationen, die die Reichsstadt knapp zwei Jahre nach Ende des Dreißigjäh¬ 
rigen Kriegs immer noch an verschiedene Kriegsmächte zu entrichten hat) einziehen könne. 
Im übrigen halte er es nicht für gerecht, dass er allein als Hexer sterben solle. Die Vorge¬ 
hensweise des Magistrats gegen sich selbst hält er für töricht: Man solle lieber mehr Hexen 
in die Gefängnisse legen, diese wüssten sehr genau wer Hexen seien: Also Weitlufft selbst 
glaubt - wie die meisten seiner Zeitgenossen - selbst an reale Hexen. Weitlufft rede und 
schwätze fast die gesamten Nächte durch - weiß der Wächter zu berichten und interpretiert 
das so, als daß der böse Feindt ihme - dem Clauß - miieße harth zuesetzen. Der Angeklag¬ 
te bringt immer wieder selbst vor, man könne ihn nicht töten, denn er habe niemanden ver¬ 
letzet, umbgebracht oder beschädiget. Er jedenfalls lasse sich nicht allein hinrichten. 

Aussage des zweiten Wächters: Bestätigt die Aussage des ersten Wächters als richtig und 
fügt noch hinzu, Claus habe vermerkt, man solle in die Gefängnisse endlich die rechten He¬ 
xen werfen, die schon vor zehn oder zwanzig Jahren von bereits verbrannten Hexen denun¬ 
ziert worden wären. Er - Claus - stehe auch auf dem Standpunkt, wenn er recht außgelernet 
bette - die Teufelskunst also erlernt hätte - wäre er nicht hier in das Gefängnis gekommen, 
denn richtigen Hexen wolle man anscheinend in Schwäbisch Gmünd nichts tun: Das war na¬ 
türlich ein massiver verbaler Angriff auf die Untersuchungspraxis seiner Examinatoren und 
sie sollten es dem Weitlufft bei den weiteren Verhören auch heimzahlen. 

Nach der Aussage beider Gefängniswärter wird Weitlufft vorgeführt und wieder einmal 
mit denselben Fragstuckhen wde immer traktiert: Wie und wann er das Hexen oder Unliold- 
tenwerckh gelernet? Die Antwort des Weitlufft ist neu und weicht in wesentlichen Teilen 
auch von seiner früheren Aussage ab. Er wisse es nicht, so beteuert er den Examinatoren, 
denn er sei oft betrunken gewesen und habe dann oft Erscheinungen von üblen Geistern 
geistlichen wie weltlichen Personen gehabt. Sie seyen ihme so im Traum und Schlaf] Vor¬ 
kommen und im Geist erschienen. 

Diese Antwort entzürnt das Untersuchungsgremium gründlich: Claus widerruft im Grund 


187 







noch einmal sein schon gemachtes Geständnis und beruft sich im übrigen auf seine Traum¬ 
geschichten, die letztlich nicht oder nur sehr eingeschränkt justitiabel sind. Da gütlich zu 
dieser alles entscheidenden Frage aus Claus Weitlufft nichts mehr herauszuholen ist. wird 
nach kurzer Beratung der Untersuchungsrichter beschlossen. Claus Weitlufft wieder auf die 
Folter zu legen. 

Über die Anwendung und den Grad der Folter sagte das zuständige Gesetzbuch die Pein¬ 
liche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 (Carolina), im Paragraph 58 ziemlich frei¬ 
schwebend aus: Item die peinlich Frag soll nach Gelegenheyt des Arghvons der Person, vil, 
qfft oder wenig, hart oder linder nach Ermessung eyns Richters, fürgenommen werden. Der 
Argkwon der Schwäbisch Gmünder Untersuchungsrichter liegt darin begründet - wie sie es 
auch zu ihrem Beschluss zur Folterung schriftlich fixieren - dass sich da einer unter Beru¬ 
fung auf Traumgeschichten aus seiner Verantwortung als Hexer stehlen wolle. 

Mit dem Geständnis auf der Folter erleben die Examinatoren dann jedoch ihren großen 
Einbruch: Weitlufft betont gleich zu Anfang, er wisse nicht, ob seine Erscheinungen Hexen 
oder Hexer seien und im übrigen habe er den Buben Zacherlen nichts Böses gelehrt. Er - 
Weitlufft - ist nach seiner Selbsteinschätzung lediglich ein armer Sünder. 

Zur Hexerei sei er nur durch die Geister gekommen, die ihn bedrängt hätten, nämlich 
durch die schon oft genannten Titius und Sempronius. Auch habe er eß "doch schon hievor 
gesagt, das alles seye im Schlaff gewesen. Als ihn die Examinatoren noch einmal darauf 
hinweisen, dass er sowohl unter der Folter wie auch gütlich bereits gestanden habe, ein He¬ 
xer zu sein, der sich dem Teufel verschrieben und diesen Vertrag mit seinem Blut besiegelt, 
dazu auch Gott, der Jungfrau Maria und Allen Heiligen abgeschworen, Hexensalben produ¬ 
ziert, dem Bauern in Iggingen als Hexer zwei Geißen umgebracht und ein Schwein im Hos¬ 
pital verdorben habe, antwortet Claus Weitlufft fest: Alles dieses und was er über die Hexe¬ 
rei bekannt habe, sei nur aus Furcht vor der Folter erfolgt. Er wisse nichts von Hexerei. 

Verwundert bemerkt dazu das Protokoll: Und ist zu advertirn (= zu bemerken), daß er, 
Clauß. in harther Torturen kein Och noch Wehe gesagt und haben die Herren Examinatores 
sich darob hoch zue verwundern gehabt, daß er, Clauß, also unempfündtlich in den Tortu¬ 
ren gehangen hat Allß er befragt worden, ob er kein Schmerzen empfinde gesagt, ja. er 
empfinde Schmerzen. Obwohl die Untersuchungsbeamten anscheinend die härteste zulässige 
Folter angewandt haben, bleibt Nikolaus Weitlufft bei seiner für die Hexenjäger negativen 
Aussage. Man bringt Weitlufft in seine Zelle zurück und es dauert fast einen Monat - wahr¬ 
scheinlich so lange, bis die Verletzungen der Folter so ungefähr ausgeheilt sind - bis man 
Weitlufft wieder zu einem Verhör vorlädt. 


Examen Octavum. (= Achtes Verhör) Montags, den 8ten Augusti, vormittags vorge¬ 
nommen und beschehen contra Nicolaum Weitlufft im Diebsturm in der Rinderba¬ 
chergasse 

Wie gehabt werden vorher die Wächter zum Verhalten Weitluffts im Gefängnis vernommen. 

Erster Wächter Johannes Wüngert sagt aus: Claus habe ihm gesagt, er empfinde es als 
Recht, wenn man alle Hexen ausmerze: Er solle das nur als seine Meinung den Examinato¬ 
ren hinterbringen (!) 

Zweiter Wächter Johann Wurst berichtet: Clauß rede nicht mehr viel, höchstens, man sol¬ 
le recht viele Hexen verbrennen, dann werde man schon sehen, wer die richtigen Hexen 
sind. 

Nach den Aussagen der Wächter wird Weitlufft hereingeführt. Er bleibt bei seinem Be¬ 
kenntnis: Wisse nichts von Hexerei und habe den Buben Zacherlen auch nicht zum Hexen- 






werk verführt. Die Examinatoren machen kein großes Aufheben und legen Weitlufft sofort 
wieder auf die Folter, härteste Gangart: Weitlufft verneint unter der Folter nochmals alle an 
ihn gestellten 17 Fragen: Er habe keine Flöhe gemacht, wisse nichts darum, die bei ihm ge¬ 
fundenen Rosseisen habe er allerdings im Spital gestohlen, habe damit aber nichts gezau¬ 
bert. er habe den Zacherlen keine Hexerei gelehrt, wisse im übrigen überhaupt nichts von 
Hexerei, nichts von Hexensalben. Die Untersuchungsbeamten wundern sich auch diesmal - 
das Protokoll hält es akribisch fest - wie anscheinend schmerzunempfindlich Weitlufft die 
harte Folter wegsteckt. Nachdem man noch einmal ausführlich auf seine Erscheinungen ein¬ 
gegangen ist und auch hier nicht im Sinn der Anklage weiterkommt, schließt dieses achte 
Verhör fast resignativ mit dem Satz: Er serye . .. außgefahren im Gaist, in die Orth . . . wie 
er erzehlt habe . . . und wäre mehrens nit auß ihm zu bringen. Hier bricht das Verhörproto¬ 
koll und Akte zu Nikolaus Weitlufft ab. 

Der Nachspann 

Über das weitere Schicksal des Spitalpfründners Nikolaus Weitlufft, der bucklige Claus, ist 
so gut wie nichts bekannt. Der Mann, der anscheinend unter irgendeiner Form der Schi¬ 
zophrenie litt und Traumvorstellungen hatte, selbst an Hexen glaubte, mehrere Male auch 
die härteste Art der Folter ertragen musste und trotzdem bei seiner Aussage blieb, kein He¬ 
xer zu sein, wurde anscheinend aus dem Gefängnis entlassen gemäß § 61 der Carolina: So 
der Gefangen aujf redlichen Verdacht mit peinlicher Frag angegriffen unnd nit ungerecht 
fanden oder überwunden wirt. Dieser Paragraph besagt, dass diejenigen, die mehrmals ge¬ 
foltert und dennoch bei ihrer Aussage bleiben, aus der Haft zu entlassen sind. Da das Rats¬ 
protokoll für das Jahr 1650 als verlustig anzusehen ist. helfen die Stadtrechnungen weiter. 
Aus ihnen geht hervor, dass Nikolaus Weitlufft vom 14. Mai bis zum 31. Oktober 1650 im 
Gefängnis saß und seine Wächter - die mehrmals genannten Hans Wurster und Hans Win¬ 
gert, später auch Peter Jauffert - waren. Für seine Unterbringungs- und Verpflegungskosten 
wird der Magistrat rund 52 Gulden aufbringen müssen - gleichzusetzen etwa mit dem halb¬ 
jährigen Einkommen des Stadtarztes (Stadtrechnung 11/1650 fol. 110). Was mit Weitlufft 
nach dem 31. Oktober 1650 geschieht, ist aus Quellenmangel nicht mehr auszumachen. Sei¬ 
ne Spur verliert sich im Dunkel der Geschichte. Das erste und letzte Mal berichtet die Stadt¬ 
rechnung dieses Jahres zum 18. Juni vom Knaben Zacherlen: Hier wird vermerkt, dass man 
dem kleinen Betteljungen auf Kosten der Stadt neue Kleider machen musste - seine alten 
waren wohl verrottet. (Stadtrechnung 1/1650 fol. 108). Auch seine Spur und weitere Biogra¬ 
phie verliert sich nach diesem Prozess. 

Den Anstoß zu vorliegender Miszelle erhielt ich durch eine Anfrage an das Stadtarchiv 
Schwäbisch Gmünd im Internet, die mich auf die noch vorhandene Quelle in der Cornell 
University Ithaca, New York aufmerksam machte. Der Prozess gegen Nikolaus Weitlufft war 
bekannt, ist in der Literatur auch en passant von dem wohl zur Zeit besten Kenner der He¬ 
xenverfolgungen in Schwäbisch Gmünd Klaus Graf: Hexenverfolgung HO abgehandelt 
worden, ln dem im Original noch vorhandenen Repertorium der Reichsstadt Schwäbisch 
Gmünd aus dem Jahr 1739 wird in der Lade Nr. 36 vermerkt: Proceßs Criminal puncto cri- 
minis veneficii Nicolai Weithlufftum Spithal-Pfriinndtners und deß Zacherlis, was Er per 
praegnantia Indicia in et extra torturam et ad bancum iuris in examinibus ad interrogatoria 
bekennet anno 1650. Im Jahr 1828 verkaufte die damalige Oberamtsstadt Gmünd alle noch 
in ihrem Archiv lagernden Prozessakten bis 1700 als von keinem practischen Nutzen mehr 
als Altpapier (Regesten Schwäbisch Gmünd, Band II, 1967, S. 28). Darunter dürfte auch das 


189 









Aktenstück Weitlufft gefallen sein. Das heute in der Cornell University: Carl A. Kroch Li¬ 
brary, Ithaca New York, Witchcraft 4620 Box 6 verwahrte Prothocollum gehalten und gevü- 
erth zue Schwöb. Gemünde über den incarcerierten Maleficanten Niclass Weittluften Spittal 
Pfruender dasselbsten und einen Bettelbueben, besteht aus 44 Blättern in Folio Format. Das 
Stück wurde - wie einem Beizettel zu der Akte zu entnehmen - im Jahr 1925 von dem Anti¬ 
quar Oskar Gerschel in Stuttgart für den Preis von 180 RM angeboten, aber erst im Juli 1927 
von der Cornell University von K. F. Koehlers Antiquarium, Leipzig für 120 RM angekauft, 
dei zwischenzeitlich das Antiquariat von Oskar Gerschel übernommen hatte. Gerschel - und 
später Koehler - notieren zu der Akte Weitlufft: Kulturgeschichtlich hochinteressante und 
wichtige Handschrift, betrifft die Original-Akten des Untersuchungsgerichtes gegen den 
oben genannten N. W. wegen Zauberei und Hexerei. Dieser, nach langem Leugnen, der Tor¬ 
tur unterworfen, gesteht endlich alles und noch mehr, als man von ihm wissen will, daß er 
sich dem Teufel verschrieben. Hexentanzvergnügen besucht u. a. m.. er beschuldigt auch ei¬ 
ne Anzahl anderer Leute daran teilgenommen zu haben - Das Ganze ist ein ebenso wichti¬ 
ges wie trauriges Zeit-Dokument. Gerschel wie Koehler haben das Stück wohl nicht zur 
Gänze gelesen, sonst hätten sie vermerken müssen, dass Weitlufft später auch auf der Folter 
nichts eingestanden hat. 

Das Untersuchungsprotokoll ist wohl nach dem Prozess von einer Hand geschrieben wor¬ 
den. Darauf deuten in den Text eingearbeitete Passagen hin - wie nachträgliche Hausunter¬ 
suchungen - die beweisen, dass es ursprünglich kein Protokoll war, das den aktuellen Tau 
aufnotierte. Es fehlt auch der Schluss des Untersuchungsprotokolles. Es ist anzunehmen, 
dass man diese Zusammenstellung der Untersuchungen nachträglich angefertigt hat, um 
möglichen späteren Prozessen - eventuelle Wiedergutmachung - begegnen zu können. Dank 
sei an dieser Stelle unbedingt Frau Margaret Nichols, Head of Technical Services, Division 
of Rare und Manuscript Collections der Cornell Universität ausgesprochen, die schnell und 
zuvorkommend dafür sorgte, dass dem Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd und mir eine Kopie 
des Verhörprozesses zugeleitet wurde und der ich herzlich dafür danke, dass ich die folgen¬ 
de Miszelle schreiben konnte. 

Zu Liteiatui Li bei Hexen in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd sei im übrigen verwiesen 
auf: H. C. E. Midelfort: Witch hunting in Southwest Germany 1562-1648, Stanford 1972; 
K. J. Herrmann: Consilium in causa maleficarum, lamiarum et veneficarum. Ein Rechtsgut¬ 
achten des Ratskonsulenten Dr. Leonhard Kager zum Problem Gmünder Hexenprozesse aus 
dem Jahr 1613/14. In: Gmünder Studien I (1976), 163-167; K. Graf: Hexen, Hexenmeister, 
Unhold. In: Remszeitung Nr. 131 vom 9.6. 1980 und Gmünder Tagespost Nr. 153 vom 
6. 7. 1980; G. Löhle: Hexenverfolgungen und ihre Auswirkungen in Gmünd. Zulassungsar¬ 
beit Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd 1982/83; U. Hölzel: Hexenverfolgung 
1613. In: P. Spranger/G. Kolb (hrsg.): Zeugen ihrer Zeit, Schwäbisch Gmünd 1984, 88 ff.; 
K. J. Herrmann: Politik, Krieg und Reichsstadt - Strukturen im 17. Jahrhundert. In: Ge¬ 
schichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, hrsg. K. J. Herrmann, Stuttgart/Aalen 1984, 241 — 
243; K. Graf: Eingezogen und verbrannt. Der Chronist Friedrich Vogt über die Gmünder 
Hexenverfolgungen 1613-1617. In: Einhorn Jahrbuch 1988, 124 ff; K. Graf: Die Hexenver- 
tolgung in Schwäbisch Gmünd im 17. Jahrhundert. In: Einhorn Jahrbuch 1994, 105-114; K. 
Giaf- Hexen in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. In: Hexen und Hexenverfolgung im 
deutschen Südwesten. Katalog zur Ausstellung des Badischen Landesmuseums 1994 389- 
392. 






einhorn Jahrbuch 
SCHWÄBISCH GMÜND 2001 




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einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 

28. Jahrgang / 2001 

Gegründet von Eduard Dietenberger 

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Schwäbisch Gmünd 2001 

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ISSN 0723-0877 
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Eduard Stanzel S. 81. 83. 85(2) 

Werner Debler 85(3) 

Hans-Wolfgang Bächle S. 99, 100, 101, 103 
Archiv Naturkundeverein S. 159. 161(2), 163(1) 

Schriftgutarchiv Ostwürttemberg S. 161(1) 

Aus „W. Klein, Bilder aus Alt-Gmünd" S. 170, 181 


Umschlagfoto: Blick in den Chor des Heilig-Kreuz-Münsters. Foto: Eduard Stanzel.